Zivilgesetzbuch

‌§‌ ‌1‌ ‌Hausrecht

  1. Das Hausrecht umfasst das Recht auf Schutz des eigenen Wohnbereichs und Firmenbereichs und die Befugnis, frei darüber zu entscheiden, wem der Zutritt zu einer privaten Örtlichkeit gestattet und wenn er vermehrt wird sowie die Befugnis, ein Zutrittsrecht von der Erfüllung von Bedingungen abhängig zu machen 

(z.B. von der Zahlung eines Eintrittspreises).

     2.Das Hausrecht schließt das Recht ein, den Zutritt nur zu                    bestimmten Zwecken zu erlauben und die Einhaltung dieser              Zwecke mittels eines Hausverbots durchzusetzen.

      3.Den Angestellten der jeweiligen staatlichen Einrichtungen ist             es gestattet, das Hausrecht auszuüben, Ausgenommen sind               die Praktikanten.

§‌ ‌2‌ Versammlungsrecht

Abs.1

Jeder Bürger hat das Recht, eine Versammlung einzuberufen. Diese kann:

Privat oder Öffentlich sein.

Abs.2

Wer eine öffentliche Versammlung plant, muss sich eine Genehmigung beim DOJ einholen

Abs.3

Die Mediziner und die Beamten der Exekutive müssen über eine Veranstaltung informiert werden, um einen einwandfreien Verlauf der Veranstaltung zu gewährleisten.

 

Gültigkeit der Gesetze

Alle Gesetze welche hier Niedergeschrieben wurden gelten in ganz Los Santos, Los Santos Country und Blain Country.