
Allgemeine gesetzliche Bestimmungen
Artikel 1:
Die Strafprozessordnung definiert den Ablauf vom Zeitpunkt der Festnahme bis zur letztendlichen Urteilsverkündung und ggf. folgender Strafverfolgung.
Artikel 2:
Jeder Staatsbürger des Staates Los Santos hat das Recht auf eine faire Verhandlung und Anhörung vor Gericht, bevor ein Urteil ergeht. Insofern der Tatverdächtige auf ein Verfahren besteht, ist er binnen eines Tages einem Richter vorzuführen.
Artikel 3:
Während einer Verhandlung darf jederzeit Einspruch eingelegt werden, insofern
• Mehrdeutigkeit
• Einschüchterung
• Belästigung
• Verwirrung
• Suggestiv Fragen (das so gefragt wird, dass die Antwort des Zeugen nahegelegt wird)
Hören – Sagen
• Spekulation
• Doppelbelastung
• Mangel an Fachkenntnis
• Argumentier Frage
• Irreführung
• Irrelevant
• Wiederholung
• Privilegierte Information
• Unzulässiges Beweismittel bei Zeugenbefragung
• Verletzung der Prozessordnung
§ 1 Geltungsbereich
Der Wirkungsbereich der Gesetze erstreckt sich auf den gesamten Staat Los Santos und gilt uneingeschränkt für jeden Bewohner, der sich innerhalb der Grenzen des Staates bewegt.
§ 2 Immunität
Abs.1
Mitglieder der Behörden, welche zur Strafverfolgung zählen und solche, die ein hochrangiges politisches Amt innehaben, sind von der unmittelbaren Strafverfolgung befreit. Hierzu zählen:
Chief of Justice | Minister of Justice
Chief of Police Department
Chief of Medical Department
Die Immunität kann durch den Chief of Justice rückwirkend aufgehoben werden, wenn ein Antrag auf Strafverfolgung eingereicht wird, die Annahme des Antrages obliegt dem Chief of Justice betrifft es den Chief of Justice selbst dann Entscheidet es per Antrag der Staat
§ 3 Personenkontrollen und Beschlagnahmungen
Abs.1
Die Einheiten der Exekutiven Behörden obliegt das Recht, jederzeit Personenkontrollen durchzuführen.
Abs.2
Die Einheiten der Exekutiven Behörden obliegt das Recht Personenkontrollen und Durchsuchungen von Einzelpersonen durchzuführen, wenn ein hinreichender Verdacht auf eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit besteht, dieses bezieht sich auch auf das gefahrene Fahrzeug.
Abs.3
Hinreichender Verdacht ist dann gegeben, wenn bei vorläufiger Beurteilung der Beweissituation eine spätere Verurteilung wahrscheinlich ist.
Abs.4
Bei der Durchsetzung des StGB ist es den zuständigen Behörden erlaubt, sofern das Strafmaß dieses erfordert, Fahrzeuge und Gegenstände, die Teil der Straftatbeständen sind, zu beschlagnahmen. Das Persönliche Eigentum, in Form von nicht illegalen Gegenständen, bleibt davon unberührt.
§ 4 Haftung
Abs.1
Eine Person ist für das Eigentum einer Sache haftbar zu machen.
Abs.2
§4 Abs. 1 gilt auch für den temporären Besitzer einer Sache.
Abs.3
§4 Abs. 1-2 Umfassen auch das die Haftung für illegale Gegenstände/Straftaten die in Verbindung mit deren Eigentum und/oder temporären Besitz gebracht werden können.
Sollte jemand den temporären Besitz nach Abs 2. unsachgemäß erlangt haben, z.B. durch Diebstahl, ist der Diebstahl zwingend vor einer verübten Straftat oder Ordnungswidrigkeit anzuzeigen.
Wird der Diebstahl nach einer vollführten Straftat gemeldet, gilt weiterhin der erste Absatz des §4
§ 5 Hausrecht
Abs.1
Das Hausrecht umfasst das Grundrecht auf Schutz des Wohnbereiches (Hausfrieden) und die Befugnis, darüber zu entscheiden, wem der Zutritt zu einer privaten Örtlichkeit gestattet und wem er verwehrt wird.
Abs.2
Ein Inhaber des Hausrechtes kann einer Person den Zutritt verwehren und ein “Hausverbot” erteilen. Dieses Hausverbot untersagt der Person diese Örtlichkeit aufzusuchen und zu betreten.
Abs.3
Ein nicht einhalten des ausgesprochenen “Hausverbotes” kann mit Hilfe der Exekutiven Behörden durchgesetzt werden.
Abs.4
Es ist nur mit der Erlaubnis des Eigentümers erlaubt, dessen Besitztum zu betreten.
Abs.5
Besitztümer, dessen eigentliches Eigentum sich in staatlicher Hand befindet (Bennys, Werkstatt am East-Highway, Los Santos Custom, Parkplätze die nicht eindeutig zu einem Gebäude in Privatbesitz gehören und andere vergleichbare Gewerbe) unterliegen der Gewalt des temporären Besitzers. Dieser hat nach §5 Abs. 2 das Hausrecht.
Abs.6
Zufahrten, Umgebungen und Grundstücke, die von mehreren Gebäuden genutzt werden, sind den Behörden stets zugänglich zu machen.
Abs.7
Innere Räume der Gebäude nach §5 Abs. 5 unterliegen dem Hausrecht und unterliegen auch dem §5 Abs. 4.
§ 6 Notwehr
Abs.1
Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
Abs.2
Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Abs.3
Damit die Notwehr gewertet werden kann, muss vor oder unmittelbar nach dem Begehen der Straftat Anzeige bei der zuständigen Behörde vorliegen. Sollte sich eine Notwehr Situation abzeichnen, so ist diese auch bei den zuständigen Behörden anzuzeigen.
§ 7 Gesetzliche Vertretung
Abs.1
Personen haben das Recht auf eine rechtliche Vertretung, welche nach §11 Strafprozessordnung bestellt werden kann.
Abs.2
Die Voraussetzung, um als rechtliche Vertretung zu agieren, ist eine gültige Anwaltslizenz.
Abs.3
Die Anwaltslizenz wird durch das Department of Justice erteilt und bedarf einer Anwaltsprüfung. Diese Lizenz verliert ihre Gültigkeit nur durch Entziehung.
Abs.4
Eine Anwaltslizenz wird entzogen, wenn der Lizenzinhaber Straftaten begeht.
Abs.5
Eine einmal entzogene Anwaltslizenz kann beim Department of Justice neu beantragt werden.