
Fischereigesetz
§1 Definition
Wer in Gewässern angeln möchte, muss normalerweise einen Angelschein (Fischereischein) vorweisen können. Darüber hinaus ist gewöhnlich ein Fischereierlaubnisschein notwendig, also ein Dokument über die Befugnis, in einem bestimmten Gewässer angeln zu dürfen
§2 Angeln ohne Lizenz
Abs.1
Angeln ohne Fischereierlaubnisschein ist eine Straftat und gilt als Fischwilderei. Dies wird mit einer Geldstrafe und/oder einer Freiheitsstrafe bestraft.
Abs.2
Das Angeln ohne Angelschein bzw. Fischereierlaubnis stellt hingegen normalerweise eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit einer Geldstrafe bestraft.
§3 Geschützte Fischarten
Abs.1
Gegenstand des Artenschutzes sind demgegenüber wildlebende Populationen der von ihm zu schützenden Zielarten. Ist diese Population lebensfähig, sind Tod und Verlust von Individuen hinnehmbar. Artenschutz bezieht sich im Prinzip ausschließlich auf wild lebende Tier- oder Pflanzenarten.
Abs.2
Geschützte Tierarten, die aufgrund der geringen Population nicht gejagt werden dürfen.
1.Hai
2.Delfin
Das Jagen und Fangen dieser Tiere wird mit einer Geldstrafe und/oder einer Freiheitsstrafe bestraft
§4 Lizenz Beantragung
Die Prüfung für die Lizenz, um in Gewässer angeln zu dürfen, kann beim DOJ Abgelegt werden.
Gültigkeit der Gesetze
Alle Gesetze welche hier Niedergeschrieben wurden gelten in ganz Los Santos, Los Santos Country und Blain Country.