Waffengesetz‌ ‌

§‌ ‌1 Definition

Waffen  sind  Gegenstände,  die  ihrem  Wesen  nach  dazu  bestimmt  und  geeignet  sind, Lebewesen  in  Ihrer Handlungsfähigkeit einzuschränken oder  handlungsunfähig  zu machen.

§‌ ‌2 Waffen‌ und Lizenzen‌ ‌

Abs.1

Sportgeräte, Werkzeuge und Waffen werden in folgende Kategorien unterteilt:

  1. Kategorie A: Sportgeräte, Werkzeuge 
  1. Kategorie B: Waffen, die einen kleinen Waffenschein erfordern 

    3.Kategorie C: Schusswaffen, die einen erweiterten Waffenschein                                   erfordern 

    4.Kategorie D: Illegale Waffen

 

Abs.2

Der Erwerb sowie das Führen von Gegenständen der Kategorie A ist ohne Waffenschein gestattet.

Abs.3

Der Waffenschein kann mit einem medizinischen Gutachten bei dem LSPD erworben werden.

Abs.4

Der Erwerb sowie das Führen von Waffen der Kategorien B und C sind ausschließlich mit Waffenschein gestattet

Abs.5

Der Erwerb sowie das Führen von Waffen der Kategorie D ist verboten. Das Führen sowie der Handel wird mit einer Freiheitsstrafe und/oder einer Geldstrafe geahndet.

Abs.6

Mitgetragene Munition darf die Füllmenge von 14 Magazinen entspricht 98 Schuß nicht überschreiten. SMG Munition und Rifle Munition sind verboten.

Abs.7

Die in der folgenden Tabelle gekennzeichneten Dienstwaffen, werden als illegal eingestuft, sollte diese von einem nicht Beamten des Police Department, Sheriff, US-Army, Marshals  oder FIB getragen werden

 

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§‌ ‌3 ‌Besitz‌ ‌und‌ ‌Führen‌ ‌

Abs.1

Bei‌ ‌Besitz‌ ‌von‌ ‌illegalen‌ ‌Waffen‌ ‌/‌ ‌Munition‌ / nahkampfwaffen Mit Waffenschein ‌ist‌ ‌mit‌ ‌einer‌ ‌‌Freiheitsstrafe‌ ‌und‌/oder ‌einer‌ ‌Geldstrafe‌ ‌zu‌ ‌rechnen.‌

Abs.2

Bei‌ ‌Besitz‌ ‌von‌ ‌illegal‌ ‌erworbenen‌ ‌Waffen‌ ‌/‌ ‌Munition‌ / nahkampfwaffen Ohne Waffenschien ‌ist‌ ‌mit‌ ‌einer‌ Freiheitsstrafe‌ ‌und‌/oder ‌einer‌ ‌Geldstrafe‌ ‌zu‌ ‌rechnen.‌ ‌

Abs.3

Der‌ ‌Besitz‌ ‌von‌ ‌Sportgeräten‌ ‌und‌ ‌Werkzeugen‌ ‌ist‌ ‌ohne‌ ‌Lizenz‌ ‌erlaubt.‌ ‌Sportgeräte‌ ‌und‌ ‌Werkzeuge‌ ‌‌gelten‌ ‌nicht‌ ‌als‌ ‌ Schusswaffen‌ ‌

Abs.4

Wer‌ ‌Dienstwaffen außerhalb‌ ‌des‌ ‌Dienstes‌ ‌trägt,‌ muss‌ ‌mit‌ ‌einer‌ ‌‌Freiheitsstrafe‌ ‌und‌/oder ‌einer‌ ‌Geldstrafe‌ rechnen.‌(Ausnahme Chief of Police ,Assistant Chief ,Deputy Chief 

Abs.5

Das‌ ‌verdeckte‌ ‌Führen‌ ‌von der Pistole und Messer ist‌ ‌jedem‌ ‌Bürger‌ ‌mit‌ ‌entsprechender‌ ‌Lizenz‌ ‌gestattet.‌.Das offene Tragen mit einem Holster können die Exekutivbeamten eine allgemeine Personenkontrolle durchführen.

Abs.6

Exekutiv‌ ‌Beamte‌ ‌benötigen‌ ‌während‌ ‌ihrer‌ Dienstzeit‌ ‌einen Waffenschein ‌für‌ ‌ihre‌ ‌Dienstwaffen,‌ ‌jedoch‌ hat‌ ‌der‌ ‌Dienstherr‌ ‌dafür‌ ‌Sorge‌ ‌zu‌ ‌tragen‌ ‌das‌ ‌die‌ ‌Beamten‌ ‌eine‌ ‌umfangreiche‌ Schulung‌ ‌zum‌ ‌Waffengesetz‌ ‌und‌ ‌eine‌ ‌Waffenausbildung‌ ‌an‌ ‌den‌ ‌jeweiligen‌ Dienstwaffen‌ ‌erhalten.‌ ‌Bei‌ ‌Entlassungen‌ ‌aus‌ ‌dem‌ ‌Staatsdienst‌ ‌ist‌ ‌der‌ ‌Waffenschein ‌abzugeben.‌ ‌

Abs.7

Bei‌ ‌Besitz‌ ‌von‌ ‌Legalen‌ ‌Waffen‌ ‌/‌ ‌Munition‌ Ohne Waffenschein ‌ist‌ ‌mit‌ ‌einer‌ ‌‌Freiheitsstrafe‌ ‌und‌/oder ‌einer‌ ‌Geldstrafe‌ ‌zu‌ ‌rechnen.‌

§‌ ‌4 ‌Nutzung‌ ‌

Abs.1

Wer‌ ‌eine‌ ‌Schusswaffe‌  missbräuchlich ‌benutzt,‌ ‌muss‌ ‌mit‌ ‌einer‌ ‌Geld- oder Haftstrafe ‌rechnen Ausgenommen sind:.‌

     1.Beamte‌ ‌der‌ ‌Exekutive,‌ ‌die‌ nach.‌ ‌UZWG‌ ‌§‌ ‌7 ‌handeln‌ 

  1. ‌Privatpersonen,‌ ‌die‌ nach.‌ ‌§6 StGB‌ ‌in‌ ‌Notwehr‌ ‌handeln.‌


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Abs.2

    Wer‌ ‌mit‌ ‌seiner‌ ‌Waffe‌ ‌fahrlässig‌ ‌umgeht,‌ ‌sodass‌ ‌sich‌ ‌Schüsse‌ ‌lösen‌ ‌könnten,‌ ‌muss‌ mit‌ einer‌ ‌Geldstrafe‌ ‌rechnen,‌ ‌solange‌ ‌keine‌ ‌Gefährdung‌ ‌vorliegt.‌ ‌

    Sollte‌ ‌eine‌ Gefährdung‌ ‌vorliegen‌ ‌ist‌ ‌mit‌ ‌einer‌ ‌Geldstrafe‌ ‌und‌ ‌einem‌ ‌Waffenverbot‌ ‌zu‌ ‌rechnen.‌ ‌

    §‌ ‌5 ‌Waffen‌ ‌und‌ ‌Munitionshandel‌ ‌

    Abs.1

    Das‌ An-‌ ‌Verkaufen‌ ‌und‌ ‌übergeben‌ ‌von‌ ‌Waffen‌ ‌und‌ ‌Munition‌ ‌ohne‌ ‌erforderliche‌ ‌Händlerlizenz‌ ‌ist‌ ‌strafbar

    Abs.2

    Wer‌ ‌illegale‌ ‌Waffen‌ ‌ankauft,‌ ‌verkauft‌ ‌oder‌ übergibt,‌ ‌muss‌ ‌mit‌ ‌einer‌ ‌Freiheitsstrafe,‌ einer‌ ‌Geldstrafe‌ ‌und‌ ‌einem‌ ‌Waffenverbot‌ ‌rechnen.‌

    Abs.3

    Wer‌ ‌illegal‌ ‌erworbene‌ ‌Waffen‌ ‌ankauft,‌ ‌verkauft‌ oder‌ ‌übergibt,‌ ‌muss‌ ‌mit‌ ‌einer‌ ‌Freiheitsstrafe,‌ ‌einer‌ ‌Geldstrafe‌ ‌und‌ ‌einem‌ ‌Waffenverbot‌ ‌rechnen.

    Abs.4

    Als‌ ‌illegale‌ ‌Waffen‌ ‌sind‌ ‌alle‌ ‌Waffen‌ ‌einzustufen,‌ ‌die‌ ‌nicht‌ ‌bei‌ ‌einem‌ ‌zertifizierten‌ ‌Waffenhändler‌ ‌gekauft‌ ‌werden‌ ‌können‌ ‌oder‌ ‌keine‌ ‌Seriennummer‌ ‌haben‌.

    Abs.5

    Als‌ ‌illegal‌ ‌erworbene‌ ‌Waffen‌ ‌sind‌ ‌alle‌ ‌Waffen‌ ‌einzustufen,‌ ‌die‌ ‌bei‌ ‌einem‌ ‌zertifizierten‌ ‌Waffenhändler‌ ‌gekauft‌ ‌werden‌ ‌können,‌ ‌diese‌ ‌dort‌ ‌aber‌ ‌nicht‌ ‌erworben‌ ‌wurden.‌ ‌

    Abs.6

    Als‌ ‌zertifizierter‌ ‌Waffenhändler‌ ‌gilt,‌ ‌wer‌ ‌eine‌ ‌Waffe‌ ‌mit‌ ‌Seriennummer‌ ‌verkauft‌ und‌ ‌bei‌ ‌der‌ ‌Übergabe‌ ‌diese‌ ‌beim‌ ‌Staat‌ ‌auf‌ ‌den‌ ‌neuen‌ ‌Besitzer‌ ‌anmelden‌ ‌lassen‌ ‌kann.‌ ‌

    §‌ ‌6 Waffenverbot ‌

    Abs.1

    Der Chief of Justice ( Oberster Richter ) und Richter  haben das  Recht, einem Bürger  den  Besitz  von  Waffen  und Munition  zu verbieten.

    Abs.2

    Wird  einem  Bürger der  Besitz  von  Waffen oder  Munition  verboten,  sind

    Abs.3

    Waffen und/oder  Munition

    Abs.4

    sowie jegliche  Waffenlizenzen sicherzustellen.

    Abs.5

    Das  Recht  zum  Führen  einer  Waffe  sowie  der  Besitz  von  Munition  kann  zeitlich  begrenzt  ausgesetzt  werden.

    Abs.6

    Die  Exekutive  ist  bei  Gefahr  in  Verzug  dazu  berechtigt, Waffen  sowie  Munition sicherzustellen.

    ‌Abs.7

    Ein  vorläufiges  Waffenverbot  gilt  automatisch, wenn ein  Bürger  in  Haft genommen  wird für die Dauer der Haft Einheit.

    §‌ ‌7 Dienstwaffen ‌

    Abs.1

    Als  Dienstwaffen  werden  sämtliche  Waffen  bezeichnet,  die  von  der  Regierung an staatliche Institutionen herausgegeben werden.

    Abs.2

    Das Führen von Dienstwaffen außerhalb des Dienstes wird mit einer Freiheitsstrafe und/oder Geldstrafe bestraft.(Ausnahme Chief of Police Chief of Sheriff ,Assistant Chief ,Deputy Chief 

    Abs.3

    Taser, Pistole und Maschinenpistole dürfen von einem Polizisten während der Dienstzeit am Mann getragen werde

    Abs.4

    Wer eine nicht genehmigte Waffe bei sich trägt, wird mit einer  Freiheitsstrafe und/oder  Geldstrafe  bestraft

    Abs.5

    Sondergenehmigungen  zum  Führen von Dienstwaffen (Karabiner und andere Waffen)  können  situationsbedingt von  der  jeweiligen  Einsatzleitung  erteilt  werden.

    §‌ ‌8 Lizenzbeantragung

    Abs.1

    Für einen Waffenschein wird ein aktuelles Führungszeugnis und eine Waffenverlässigkeitsprüfung benötigt. Mit diesen Dokumenten ist es dann möglich, einen Waffenschein bei dem LSPD zu beantragen.

    Abs.2

    Für einen Dienstwaffen muss eine Sondergenehmigung beantragt werden. Dieser Waffenschein ist nur für die Judikative und Exekutive des Staates möglich und wird durch das Los Santos Police Departemnd ausgestellt.

    Abs.3

    Eine Ausnahmeregelung für den Waffenschein Dienstwaffen kann für staatlich angeordnete Transporte, wie zum Beispiel von der Group 6, beantragt werden. Hierbei gilt dieser Waffenschein ausschließlich für den Transport.

    §‌ ‌9 Unberechtigter Schusswaffengebrauch

    Schusswaffengebrauch in der Öffentlichkeit ohne berechtigten Grund ist mit einer Geldstrafe, Haftstrafe und mit dem Waffenschein Entzug zu bestrafen

     

    Gültigkeit der Gesetze

    Alle Gesetze welche hier Niedergeschrieben wurden gelten in ganz Los Santos, Los Santos Country und Blain Country.