
Strafprozessordnung
Anklage Delikt Definition
Die folgende StPO findet ihre Anwendung im Strafverfahren für Täter, welche min. eine Haftzeit von 60 HE absitzen müssen. Sobald eine Mindeststrafe von 60 HE nach Strafkatalog erreicht wurde, steht es dem Täter zu einem Prozess zu beantragen.
Die maximal zu inhaftierte Haftstrafe darf 180 HE nicht überschreiten. Diese darf nur überschritten werden, wenn sich der Häftling während der Haft oder bei dessen Überführung den Anweisungen der Beamten widersetzt oder vom Prozess zu entscheiden hat . Der Prozess muss unverzüglich geführt werden, sollten die juristischen Organe nicht oder nicht vollständig zum Zeitpunkt der Inhaftierung anwesend sein, so kann der Prozess verlegt werden.
§ 1 Gewährung rechtlichen Gehörs vor einer Entscheidung
Abs.1
Eine Entscheidung des Gerichts, die im Laufe einer Hauptverhandlung ergeht, wird nach Anhörung der Beteiligten erlassen.
Abs.2
Eine Entscheidung des Gerichts, die außerhalb einer Hauptverhandlung ergeht, wird nach schriftlicher oder mündlicher Erklärung der Staatsanwaltschaft erlassen.
§ 2 Die Unschuldsvermutung,
Die Unschuldsvermutung, wie sie in § 2 der STPO verankert ist, ist ein Grundpfeiler des Strafrechtssystems. Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig. Dies bedeutet, dass die Beweislast bei der Anklage liegt und der Angeklagte keine Schuld beweisen muss.
§ 3 Ausschluss der Befangenheit von Exekutivbeamten
§ 3 der STPO regelt den Ausschluss der Befangenheit von Exekutivbeamten bei der Ahndung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten. Hier sind einige Beispiele für den Ausschluss der Befangenheit von Exekutivbeamten bei der Ahndung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten:
Abs 1. Eigene Betroffenheit:
Wenn ein Beamter der Exekutive direkt von der Straftat betroffen ist, sei es als Opfer oder Täter, darf er nicht an der Untersuchung oder Ahndung des Falls beteiligt sein. Beispiel: Ein Polizeibeamter, dessen Eigentum gestohlen wurde, darf nicht die Ermittlungen leiten.
Abs.2 Familienangehörige:
Beamte dürfen in Fällen, die nahe Familienangehörige betreffen, nicht ermitteln oder urteilen. Beispiel: Ein Richter darf nicht über einen Fall entscheiden, in dem sein eigenes Kind angeklagt ist.
Abs.3 Vorherige Beteiligung:
Wenn ein Beamter in einer früheren Phase des Verfahrens involviert war, kann dies seine Unparteilichkeit beeinträchtigen. Beispiel: Ein Ermittler, der Beweise gesammelt hat, sollte nicht in der Entscheidungsfindung im späteren Prozess involviert sein.
Abs.4 Persönliche Beziehungen:
Beamte sollten sich aus Fällen heraushalten, in denen sie enge Freundschaften oder Feindschaften mit den Beteiligten haben. Beispiel: Ein Polizist sollte nicht gegen seinen engen Freund oder erklärten Feind ermitteln.
Abs.5 Berufliche Abhängigkeiten:
Beamte sollten keine Fälle behandeln, in denen sie von den Parteien beruflich abhängig sind. Beispiel: Ein Beamter sollte keine Untersuchungen gegen seinen direkten Vorgesetzten führen.
Diese Regeln sind wichtig, um sicherzustellen, dass die Entscheidungen in Strafsachen auf objektiven und fairen Grundlagen getroffen werden, ohne dass persönliche Interessen die Justiz beeinflussen. Auf diese Weise wird das Vertrauen der Öffentlichkeit in das Rechtssystem gestärkt.
Gewährleistung von Objektivität und Fairness ist ebenso in der Judikative von entscheidender Bedeutung. Hier sind einige Beispiele für den Ausschluss der Befangenheit von Richtern und anderen Justizbeamten:
Gewährleistung von Objektivität und Fairness ist ebenso in der Judikative von entscheidender Bedeutung. Hier sind einige Beispiele für den Ausschluss der Befangenheit von Richtern und anderen Justizbeamten:
Abs.6 Eigene Betroffenheit:
Wenn ein Richter direkt von der Straftat betroffen ist, sei es als Opfer oder Täter, darf er nicht in dem Fall involviert sein. Beispiel: Ein Richter, dessen Eigentum Ziel eines Einbruchs wurde, darf nicht über diesen Fall urteilen.
Abs.7 Vorherige Beteiligung:
Ein Richter, der in einer früheren Phase des Verfahrens involviert war, darf nicht an der Entscheidung im späteren Prozess beteiligt sein. Beispiel: Ein Richter, der früher als Staatsanwalt in dem Fall tätig war, darf nicht später als Richter in demselben Fall agieren.
Abs.8 Persönliche Beziehungen:
Ein Richter sollte nicht über Fälle entscheiden, in denen er enge persönliche Beziehungen zu einer der Parteien hat.
Beispiel: Ein Richter sollte sich aus einem Fall zurückziehen, wenn ein enger Freund oder ein Familienmitglied involviert ist.
Ausgenommen es exestiert nur Einen Richter dan greift diese gesetzt nicht
Abs.9 Berufliche Abhängigkeiten:
Ein Richter sollte keine Fälle behandeln, in denen er beruflich abhängig von den Parteien ist. Beispiel: Ein Richter sollte keine Verfahren gegen seinen Vorgesetzten führen.
Abs.10 Vorurteile und Voreingenommenheit:
Wenn ein Richter persönliche Vorurteile gegen eine der Parteien hat, sollte er sich aus dem Fall zurückziehen. Beispiel: Ein Richter, der öffentlich eine starke Meinung gegen eine bestimmte ethnische Gruppe geäußert hat, sollte keinen Fall behandeln, der Mitglieder dieser Gruppe betrifft.
Abs.11 Medien- und Öffentlichkeitsarbeit:
Ein Richter sollte sich von Fällen fernhalten, über die er durch Medienberichte voreingenommen sein könnte. Beispiel: Ein Richter, der ausführlich über einen Fall in den Medien gelesen hat, sollte diesen nicht verhandeln.
Diese Regeln sind wichtig, um sicherzustellen, dass die Justiz unparteiisch und gerecht arbeitet. So wird das Vertrauen der Öffentlichkeit in das Rechtssystem aufrechterhalten und gestärkt.
§ 4 Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung
Abs.1
Sobald die Staatsanwaltschaft durch eine Anzeige oder auf anderem Wege von dem Verdacht einer Straftat Kenntnis erhält, hat sie zu ihrer Entschließung darüber, ob die öffentliche Klage zu erheben ist, den Sachverhalt zu erforschen.
Abs.2
Die Staatsanwaltschaft hat nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln und für die Erhebung der Beweise Sorge zu tragen, deren Verlust zu besorgen ist
Abs.3
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sollen sich auch auf die Umstände erstrecken, die für die Bestimmung der Rechtsfolgen der Tat von Bedeutung sind. Dazu kann sie sich der Gerichtshilfe bedienen.
§ 5 Elektronischer Rechtsverkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften
An das Gericht oder die Staatsanwaltschaft gerichtete Erklärungen, Anträge oder deren Begründung, die nach diesem Gesetz ausdrücklich schriftlich abzufassen oder zu unterzeichnen sind, können als elektronisches Dokument eingereicht werden, wenn dieses mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen und für die Bearbeitung durch das Gericht oder die Staatsanwaltschaft geeignet ist.
§ 6 Zeugenpflichten; Ladung
Abs.1
Zeugen sind verpflichtet, zu dem zu ihrer Vernehmung bestimmten Termin vor dem Richter zu erscheinen. Sie haben die Pflicht auszusagen, wenn keine im Gesetz zugelassene Ausnahme vorliegt.
Abs.2
Zeugen haben das Recht, die Aussage entsprechend zu verweigern, wenn diese sich dadurch selbst beschuldigen würden.
Abs.3
Zeugen haben die Möglichkeit, wenn sie den angesetzten Termin nicht einhalten können, sich über einen Anwalt / Staatsanwalt, Ihre Aussage entsprechend schriftlich beglaubigt abzugeben und über den Staatsanwalt zum Richter weitergeben lassen zu können.
§ 7 Zeugnisverweigerungsrecht
Zur Verweigerung des Zeugnisses sind berechtigt:
1.
der Verlobte des Beschuldigten oder die Person, mit der der Beschuldigte ein Versprechen eingegangen ist, eine Lebenspartnerschaft zu begründen Eheurkunde muss vom Aktuellen Staat sein und vorgelegt werden
2.
der Ehegatte des Beschuldigten, auch wenn die Ehe nicht mehr besteht; in der Lebenspartner des Beschuldigten, auch wenn die Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht; Sie können den Verzicht auf dieses Recht auch während der Vernehmung äußern.
3.
Der Zeuge in einer direkten Verwandtschaft zum beschuldigten steht.
§ 8 Belehrung
Vor der Vernehmung werden die Zeugen zur Wahrheit ermahnt und über die strafrechtlichen Folgen einer unrichtigen oder unvollständigen Aussage belehrt. Auf die Möglichkeit der Vereidigung werden sie hingewiesen. Im Fall der Vereidigung, sind sie über die Bedeutung des Eides informiert und darüber zu belehren, dass der Eid mit oder ohne religiöse Beteuerung geleistet werden kann.
§ 9 Durchsuchungen
Der STPO regelt Durchsuchungen von Personen, Räumlichkeiten und Fahrzeugen. Diese müssen in der Regel von einem Richter oder (Deputy) Chief of Justice genehmigt werden.
Es gibt Ausnahmen, bei denen die Exekutive ohne Beschluss handeln kann, wenn Gefahr für Beweismittelvernichtung oder die Ergreifung eines dringend Tatverdächtigen besteht.
Abs 1.
Ein personenbezogene Durchsuchungsbeschluss richtet sich immer gegen eine natürliche Person. Dieser Beschluss kann auf Fahrzeuge, Immobilien und Räumlichkeiten angewandt werden, in denen sich die Person regelmäßig aufhält und die diese Person benutzt. Die Gültigkeit und Dauer wird von der Behörde festgelegt und kann innerhalb dieser Frist einmalig auf die vorher bestimmten Fahrzeuge, Immobilien und Person durchgeführt werden.
Abs.2
Personendurchsuchungen obliegen den exekutiven Beamten und sind legitim durchzuführen, wenn ein nach §6 Strafverordnung Abs. 2 deklarierten hinreichender Tatverdacht vorliegt.
Abs.3
Personenunabhängige Durchsuchungsbeschlüsse richten sich gegen eine bestimmte Personengruppe, juristische Person oder Gruppierung und deren Eigentum. Die Gültigkeit und Dauer wird von der Behörde festgelegt und kann innerhalb dieser Frist auf die vorher bestimmten Fahrzeuge, Immobilien und Personengruppen durchgeführt werden.
Abs 4
Im Zuge von Ermittlungen, in denen eine Durchsuchung zur Beweisfindung durchgeführt werden muss, in denen es noch keinen deklarierter hinreichender Tatverdacht vorliegt, ist eine Durchsuchung nur mit der Genehmigung der Justiz zulässig.
Abs 5.
Die Ausstellung eines Durchsuchungsbeschlusses obliegt der Richterschaft. Ist kein Richter erreichbar, kann stellvertretend ein Durchsuchungsbeschluss vom Chief of Justice ausgestellt werden. Ist weder ein Richter noch der Chief of Justice erreichbar, so obliegt es der Staatsanwaltschaft, nach gründlicher und neutraler Prüfung den Beschluss auszustellen.
Abs. 6
Die Genehmigung von Durchsuchungsbeschlüssen obliegt der Justiz. Der Antrag dafür ist von der Leitungsebene der Exekutiven Behörden eingereicht worden. Der Versuch für einen Durchsuchungsbeschluss muss mindestens. 24 Stunden vorher eingereicht werden.
Abs.7
Im Zuge einer Durchsuchung ist es der durchsuchenden Behörde gestattet, illegale- und fall relevante Gegenstände zu konfiszieren.
Abs.8 Ein Durchsuchungsbefehl ermächtigt Beamte der Exekutive jederzeit, Angehörige der beschuldigten Personengruppe zu durchsuchen, diese müssen allerdings mittelbar mit der Tat in Verbindung stehen, diese sind Namentlich zu Dokumentieren.
Abs.9
Werden im Zuge einer Durchsuchung illegale Gegenstände sichergestellt, sind die zulässig nach Paragraph Abs. 1 als zulässiges Beweismittel in Physischer Form.
Abs.10.
Sollte kein Organ der Justiz anwesend sein so obliegt es den Exekutiven Behörden zu beschließen, ob ein Durchsuchungsbeschluss zu erteilen ist, die Regelung aus Abs. 6 kann von der Leitung der Exekutiven Behörden außer Kraft gesetzt werden, sollte Gefahr im Verzug sein, darunter versteht man das bei Unterlassen einer Durchsuchung Personen unmittelbar in Gefahr sind. Diese Entscheidung ist der Justiz im Nachgang schriftlich mitzuteilen.
Abs.11
Sofern Gegenstände in den temporären oder permanenten Besitz einer staatlichen Behörde übergehen, so sind diese zu durchsuchen.
§ 10 Haftbefehl
Abs.1
Ein Haftbefehl muss von einem Richter oder (Deputy) Chief of Justice unterzeichnet sein und schriftlich erstellt werden, wie in § 10 der STPO vorgesehen. Der Haftbefehl enthält Informationen über den Beschuldigten, die ihm zur Last gelegte Tat, den dringenden Tatverdacht und den Haftgrund.
Abs. 2
Ein Haftbefehl muss formgemäß schriftlich erstellt werden.In einem Haftbefehl sind anzuführen
1.die Beschuldigte Personen, mit vollständigem Vor- und Zunamen
2. Gruppierung mit einem vollständigen Namen
3. Eine Unterschrift des zuständigen Richter`s
4.die Tat, die ihm zur Last gelegt wird, Zeit und Ort ihrer Begehung, die gesetzlichen Merkmale der Straftat und die anzuwendenden Strafvorschriften,
5.der Haftgrund sowie e. die Tatsachen, aus denen sich der dringende Tatverdacht und der Haftgrund ergibt.
§ 11 Recht des Beschuldigten auf Hinzuziehung eines Anwalt
Abs. 1
Die beschuldigte Person kann sich in jeder Lage des Verfahrens Selbst verteidigen .
Abs. 2
Die beschuldigte Person kann sich in jeder Lage des Verfahrens des Beistands eines Rechtsberaters bedienen.
Abs.3
Die Zahl der gewählten Rechtsbeistände darf insgesamt zwei nicht übersteigen.
Abs. 4
Der Rechtsbeistand und/oder Der Angeklagte wird informiert Sobald eine Anklageschrift vorliegt und es zu einer Verhandlung kommen soll.
§ 12 Strafanzeige; Strafantrag
Abs. 1
Die Anzeige einer Straftat und der Strafantrag können mündlich bei den Behörden und Officer und müssen schriftlich bei der Staatsanwaltschaft aufgegeben werden. Dem Verletzten ist der Eingang seiner Anzeige zu bestätigen.
Abs. 2
Zivilklagen sind davon ausgenommen.
§ 13 Einstellungsbescheid
Gibt die Staatsanwaltschaft einem Antrag auf Erhebung der öffentlichen Klage keine Folge oder verfügt sie nach dem Abschluss der Ermittlungen die Einstellung des Verfahrens, so hat sie den Antragsteller unter Angabe der Gründe zu bescheiden. In dem Bescheid ist der Antragsteller, über die Möglichkeit des Widerspruchs und die dafür vorgesehene Frist (3 Tage ab Zugang des Schreibens) zu belehren.
§ 14 Inhalt der Anklageschrift
Abs. 1
Die Anklageschrift hat den Angeschuldigten, die Tat, die ihm zur Last gelegt wird, Zeit und Ort ihrer Begehung, die gesetzlichen Merkmale der Straftat und die anzuwendenden Strafvorschriften zu bezeichnen (Anklagesatz).
In ihr sind ferner die Beweismittel, Zeugen sowie das Gericht, vor dem die Hauptverhandlung stattfinden soll zu benennen.
Bei der Benennung von Zeugen ist deren Wohn- oder Aufenthaltsort anzugeben, wobei es jedoch der Angabe der vollständigen Anschrift nicht bedarf.
Abs.2
Wird die Anklageschrift seitens eines Anwalts eingereicht, so ist eine Auflistung der Prozessbevollmächtigten anzugeben.
§ 15 Untersuchungshaft
Abs.1
Untersuchungshaft kann von der Staatsanwaltschaft beantragt werden. Diese wird von der Justiz genehmigt und von der Exekutivbehörde vollstreckt.
Abs.2
Sämtliche Haftzeit, die ein Beschuldigter eindeutig in Haft verbringt, werden angerechnet und wirken sich mindernd auf die gesamte Haftstrafe aus.
Abs.3
Die Flucht aus der Untersuchungshaft gilt als Ausbruch und wird als solcher geahndet.
Abs.4
Die Untersuchungshaft endet mit der Inhaftierung oder Freisprechung.
Abs.5
Im Falle, dass der Beschuldigte mehr als die im Nachhinein beschlossene Haftstrafe in Untersuchungshaft verbracht hat, wird eine Entschuldigung ausgesprochen dem Straftäter hat das recht eine Schadensersatzklage einzureichen
Abs.6
Während der Untersuchungshaft hat der Beschuldigte das Recht, einen zugelassenen Anwalt zu konsultieren und diesen zu sprechen oder sich selbst zu verteidigen .
Abs. 7
Die Untersuchungshaft beginnt mit dem Einbringen in die PD-Zelle, solange sie als Festnahme zu sehen ist. Die Untersuchungshaft wird unterbrochen, sobald ein Rechtsanwalt das Gespräch mit seinem Mandanten beginnt.
§ 16 Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten zur Verfolgung von Rechtsansprüchen
Ein Anwalt hat die Befugnis die Fahrzeug- und Halterdaten beim Police Department und Sheriff Department zu erfragen um Rechtsansprüche geltend zu machen.
§ 17 Aufgaben Temporäre Befugnisse
Abs. 1
Befindet sich kein Richter im Staate so hat der Staatsanwalt die Befugnisse eines Haftrichters.
Abs.2
Sollte Abs. 1 in Kraft treten werden zwei Staatsanwälte benötigt welche die Verhandlung durchführen. Staatsanwalt 1 vertritt die Klägerseite - Staatsanwalt 2 übernimmt die Funktion des Haftrichters und vollstreckt das Urteil.
§ 18 Kautionsgesetz
Abs. 1
Grundsätzlich hat jeder Tatverdächtige den Anspruch auf Leistung einer Kaution, wenn die ordnungsgemäße Dauer der Untersuchungshaft in Höhe von 60 Haft Einheiten abgelaufen ist.
Die Kaution dient dazu, ein Verfahren zu einem späteren Zeitpunkt nach der Verhaftung durchzuführen und den Tatverdächtigen zunächst aus der Untersuchungshaft zu entlassen.
Abs.2
Das Recht auf Kaution kann von Seiten der Richterschaft im Einzelfall abgesprochen werden.
Abs.3
Nach einer Vorladung und erfolgreichem Erscheinen vor Gericht, wird dem Angeklagten der Kautionsbetrag, im Falle eines Freispruchs, zurückerstattet.
Sollte der Tatverdächtige nach Vorladung selbstverschuldet nicht zum Verfahren erscheinen, ist der Anspruch auf Rückzahlung der Kaution verwehrt.
Abs.4
Sollte ein Tatverdächtiger in einem späteren Verfahren zu einer Geldstrafe verurteilt werden, ist die Kaution mit der Geldstrafe zu verrechnen.
Sofern die Geldstrafe geringer ausfällt, als die Kautionsleistung, ist die Differenz auszuzahlen.
Abs.5
Die Höhe der Kautionsleistung ist abhängig von den Tatvorwürfen zu ermitteln und orientiert sich an der zu erwartenden Geldstrafe im Falle einer Verurteilung.
Abs.6
Die Kaution kann grundsätzlich auch von einer anderen Person als dem Tatverdächtigen geleistet werden.
Abs. 7
Die Fußfessel ist nach Erscheinen zu einem Verfahren abzunehmen. Besteht erhöhte Fluchtgefahr kann ein Richter die Abnahme der Fußfessel bis zur Beendigung der Haftstrafe verwehren.
Abs. 8
Bei akuter Flucht- oder Verdunkelungsgefahr ist das Recht auf Kautionsleistung unicht zu gewähren. Fußfessel wird Trotzdem angelegt
In diesem Fall ist der Tatverdächtige bis zum Strafverfahren mit einer Fußfessel auszustatten
Abs. 9
Die Zahlung der Kaution ist durch einen Staatsbediensteten in der zugehörigen Akte zu dokumentieren diese Zahlung muss dem Chief of Justice schnellstmöglich übergeben werden.
Abs.10
Wenn die Kaution nicht gestellt werden kann wird nur die Fußfessel angewendet und der Täter wird auf freien Fuß Gelassen bis zum Prozess
§ 19 Berufung
Abs. 1
Jeder Bürger hat das Recht gegen ein Gerichtsurteil Berufung einzulegen.
Das Urteil kann in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht zur Überprüfung gestellt werden, allerdings kann neues Vorbringen (also das Präsentieren neuer Beweismittel) nicht berücksichtigt werden, wenn es im ersten Verfahren bereits hätte vorgebracht werden können.
1.Die Berufung muss schriftlich beim zuständigen Richter eingereicht werden.
2.Der Chief of Justice oder Deputy Chief of Justice entscheidet über die Rechtmäßigkeit einer Berufung.
Abs.2
Berufungsfristen
1.Im Zivilprozess beträgt die Berufungsfrist 7 Tage
2.Im Strafprozess beträgt die Berufungsfrist 7 Tage.
§ 20 Beweisführung
Dashcam Aufnahmen aus Fahrzeugen der Exekutiven und Judikativen sowie Zivilisten, dürfen nicht als Beweis gewertet werden.
(Ausnahme ist das Kennzeichen Tracking durch Radarsysteme Der Vorsitzende Richter kann Dashcam Aufnahmen beim Prozess zulassen )
§ 21 Fußfessel
Abs.1
Eine Fußfessel darf für Maximall 14 Tage angelegt werden,
Wenn in der ersten Woche nach Anlegung der Fußfessel keine Fristverlängerung oder ein Gerichtstermin entschieden worden ist, kann der Beschuldigte oder sein Rechtsanwalt einen Antrag auf Entfernen der Fußfessel und Einstellung des Verfahrens stellen die kaution wenn eine gestellt worden ist bekommt der Beschuldigte wieder zurückerstattet Gemäß §18 Abs.3 StPO.
Abs.2
Sollte ein Beschuldigter, der eine Fußfessel trägt, erneut straffällig werden, bevor das Hauptverfahren der vorhergehenden Anklage stattgefunden hat, so hat die Judikative das Recht, die vorhergehende Strafe sowie die Strafe der erneuten Tat, direkt zu vollstrecken, ohne dass ein Hauptverfahren nötig ist.
Hierzu muss der Staatsanwalt nach aktueller Aktenlage Entscheiden, die Neutralität ist in jedem Fall seitens der Judikative zu wahren. Das Recht auf einen Verteidiger bleibt davon ebenfalls unberührt.
§ 22 Haftentschädigung
Anspruch auf Entschädigung: Wenn die Beschuldigte länger als die präventive oder Untersuchungshaft zu Unrecht festgehalten wird, hat sie Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 800 $ pro Hafteinheit.
Abs.1 Zahlungsverpflichtung:
Diese Entschädigung ist durch den akten führenden Exekutivbeamten zu entrichten. Das bedeutet, dass die Person, die für die Verwaltung der Haftakten verantwortlich ist, die Entschädigung zahlen muss.
Abs.2 Entscheidung über die Unrechtmäßigkeit:
Ein Richter oder Generalstaatsanwalt entscheidet, ob die Haft unrechtmäßig war. Diese Entscheidung legt fest, ob die Entschädigung ausgezahlt werden muss.
Ein solches System würde sicherlich die Verantwortlichkeit der Strafverfolgungsbehörden erhöhen und den Schutz der Rechte der Bürger stärken. Es stellt sicher, dass Personen nicht unnötig lange festgehalten werden und dass es finanzielle Konsequenzen für unrechtmäßige Haft gibt.
§ 23 Strafen
Abs.1 Strafrahmen
1.Der Strafrahmen richtet sich nach der Schwere der Tat und kann im Strafgesetz festgelegt werden.
2.Der Strafrahmen kann Freiheitsstrafe, Geldstrafe oder beide Sanktionen umfassen.
3.Die maximale Haftzeit beträgt 120 Hafteinheiten. Bei besonderer Schwere darf ein Richter diese auf 180 Monate anheben.
4.Die Straftäter Werden Verhaftet ab 60 Haft Einheiten Wird die Staatsanwaltschaft Dazu geholt Wenn Erreichbar und dort wird im Besten fall der Täter freigelassen mit einer Fußfessel und einer Kaution und es kommt später ein Prozess um Fehler und Diskussionen bei der Behörde zu vermeiden
Abs.2 Strafausschließungsgründe
1.Eine Straftat ist nicht strafbar, wenn sie in Notwehr oder Nothilfe begangen wurde.
Eine Straftat kann in bestimmten Fällen auch aus anderen Gründen straflos bleiben, wie beispielsweise bei einer Schuldunfähigkeit aufgrund einer geistigen Erkrankung. es muss ein Psychologische gutachten Dafür erstellt werden LSMD zu holen
Abs.3 Strafmilderung 1.Bei Vorliegen von bestimmten Umständen kann das Gericht die Strafe mildern.
1.Zu den Umständen können eine geständige Einlassung, Reue, Schadenswiedergutmachung und andere Faktoren gehören.
Abs.4 Strafverschärfung
1.Bei Vorliegen von bestimmten Umständen kann das Gericht die Strafe verschärfen.
2.Zu den Umständen können besondere Schwere der Tat, Wiederholungsgefahr, Vorstrafen und andere Faktoren gehören.
Abs.5 Bewährung
1.Das Gericht kann eine Strafe zur Bewährung aussetzen, wenn zu erwarten ist, dass die betreffende Person künftig keine Straftaten mehr begehen wird.
2.Eine Strafe kann auch nur zum Teil auf Bewährung ausgesetzt werden.
3.Die Bewährungsdauer beträgt zwischen 1 und 4 Wochen
Abs.6
Tatmehrheit
1. Hat jemand mehrere Straftaten begangen, die gleichzeitig abgeurteilt werden, und dadurch mehrere Freiheitsstrafen oder mehrere Geldstrafen verwirkt, so wird auf eine Gesamtstrafe erkannt.
Beispiel: Herr Müller Wurde erwischt bei
1 Beim Ladenraub
2 Ist vor dem LSPD Geflogen
3 Hat dabei Frau Mayer Angefahren
4 hat aus dem fahrzeug Geschossen dabei geschossen
Werden nur 3 von 4 Strafen so Zusammenaddiert das es Nicht höher als 120 Hafteinheiten Kommt oder Maximal 180 Bei der gerichts Verhandlung
2.Trifft Freiheitsstrafe mit Geldstrafe zusammen, so wird eine Gesamtstrafe erkannt. Jedoch kann das Gericht auf Geldstrafe auch gesondert erkennen; soll in diesen Fällen wegen mehrerer Straftaten Geldstrafe verhängt werden, so wird insoweit eine Gesamtgeldstrafe erkannt.
§ 24 Begnadigung
Der Chief of Justice , Generalstaatsanwalt und der Oberster Richter behalten sich das Recht vor, bei einem groben Verfahrens-, Ermittlungs- oder Verhaltensfehler der Exekutive das Verfahren einzustellen.
§ 25 Immunität
Mitglieder der Behörden, welche zur Strafverfolgung zählen, sind von der unmittelbaren Strafverfolgung befreit. Hierzu zählen:
1.Chief of Justice
2.Chief of Police
3.Chief of Sherif
4.Chief of Medical
Die Immunität kann durch den Chief of Justice rückwirkend aufgehoben werden, wenn ein Antrag auf Strafverfolgung eingereicht wird, die Annahme des Antrages obliegt dem Chief of Justice . betrifft es den den Chief of Justice selbst entscheidet es in diesem Fall Der Staat
Schlussbestimmungen
Leitende Angestellte des DoJ (Chief of Justice, Oberster Richter, Staatsanwaltschaft, Generalstaatsanwalt) sind von der KFZ Anmeldung befreit, da sie durch eine gewisse Bedrohung durch Ihre getroffenen Entscheidungen ein “Anonymes” Fahrzeug benötigen.
§ 26 Ersatzaufgabe bei Unterbesetzung
Der Chief of Justice kann bei einer Unterbesetzung der Staatsanwaltschaft oder Richterschaft fallbezogen als Generalstaatsanwalt oder Obersten Richter agieren und diesen Posten vor Gericht oder bei Klärungen einnehmen.
Gültigkeit der Gesetze
Alle Gesetze welche hier Niedergeschrieben wurden gelten in ganz Los Santos, Los Santos Country und Blain Country.