
Gesetz über den Unmittelbaren Zwang
§ 1 Rechtliche Grundlagen
Abs.1
Die Vollzugsbeamten des Staates haben bei der Anwendung des unmittelbaren Zwanges nach dem Gesetz zu verfahren. Nur diesen ist der Gebrauch von Schusswaffen gestattet.
Vollzugsbeamte des Staates sind :
1.die Exekutivbeamten Das Los Santos Police Department, Sheriff Department
2.die Teilvollzugsbeamte (US-Marshals Service)
Abs.2
Uniform und Fahrzeuge müssen eindeutig und einheitlich der Exekutivbeamten zugeordnet werden und diese dürfen lediglich im Dienst verwendet werden.
Abs.3
Die Benutzung von gepanzerten Fahrzeugen ist im Regel Streifendienst verboten.
Abs.4
Unter den unmittelbaren Zwang fallen folgende zeitlich begrenzte Punkte
1.Präventivhaft ist zeitlich auf 60 Minuten begrenzt.
2.Die Untersuchungshaft ist zeitlich auf 60 Minuten begrenzt
3.Die gesamte Haftzeit darf 240 Hafft Einheiten nicht überschritten werden.
4.Sollte sich aus der Untersuchungshaft eine Freiheitsstrafe ergeben, wird diese Zeit nicht angerechnet werden
5.Die Präventivhaft wird nicht angerechnet.
§ 2 Einschränkung von Grundrechten
Im unmittelbaren Zwang werden die Grundrechte auf Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit der Person und Unverletzlichkeit der Wohnung oder des Persönlichen Eigentums eingeschränkt.
§ 3 Hilfeleistung für Verletzte
Wird unmittelbarer Zwang angewendet, hat Verletzten, soweit es nötig ist und die Lage es zulässt. Beistand zu leisten und ärztliche Hilfe zu verschaffen.
§ 4 Handeln auf Anordnung
Abs.1
Vollzugsbeamte sind verpflichtet unmittelbaren Zwang anzuwenden, wenn
1.ein Vorgesetzter oder eine dazu befugte Person dies anordnet,
2.ein gerichtliches Schreiben vorliegt,
3.eine Straftat begangen wurde,
4.ein Vollzugsbeamter einen Hinweis bekommen hat.
Eine Anordnung darf nicht befolgt werden, wenn dadurch ein Straftatbestand im Raum liegen würde.
5.Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit der Anordnung hat der Vollzugsbeamte dem Anordnenden gegenüber vorzubringen, soweit das nach den Umständen möglich ist.
§ 5 Fesselung von Personen
Abs.1
Wer im Gewahrsam von Vollzugsbeamten ist, muss gefesselt und entwaffnet werden, dies liegt im Ermessen des Vollzugsbeamten.
Abs.2
Sollte eine Person festgesetzt werden, so ist der Vollzugsbeamte dazu verpflichtet, ihn auf seine Rechte hinzuweisen (Miranda Warnung).
Abs.3
Der Rechtshinweis sollte mit dem Festsetzen geschehen, jedoch muss dieser spätestens mit dem Eintreffen in der nächsten Polizeidienststelle geschehen sein.
Abs.4
Sollte eine Person festgesetzt werden oder er begeht eine sichtliche Ordnungswidrigkeit / Straftat, so sind die Vollzugsbeamten dazu verpflichtet, eine Fallakte nach den internen Standards anzulegen.
§ 6 Miranda Warnung
Abs.1
Wenn eine Person festgenommen wird, muss ihr die Miranda-Warnung unverzüglich (siehe §5.2) vorgelesen werden:
Abs.2
Sie haben das Recht zu schweigen. Alles, was Sie jetzt sagen, kann und wird vor Gericht gegen Sie verwendet werden. Sie haben das Recht auf einen Anwalt. Sollte kein Anwalt zu Ihrer Verfügung stehen, haben Sie das Recht, sich selbst zu verteidigen, da Ihnen kein Pflichtverteidiger gestellt wird . Haben Sie Ihre Rechte verstanden?
Abs.3
Sollten die Rechte unvollständig oder fehlerhaft vorgelesen werden und der Person kann eine Straftat oder mehrere nachgewiesen werden, so darf die Aussage der festgenommenen Person nicht verwendet werden.
Abs.4
die Rechte gar nicht vorgelesen werden so ist der Verdächtige gehen zu lassen. Gleiches gilt für Festnahmen in einem Zivilfahrzeug
Abs.5
Die Miranda-Warnung muss klar verstanden werden. Sollte keine Reaktion oder ein “Nein” folgen, so sind die Rechte erneut vorzulesen.
Danach gelten die Rechte automatisch als verstanden.
Die Rechte müssen bis vor der Dienststelle verlesen und verstanden worden sein.
Sollte der Fall eintreten, dass eine Person in einer Dienststelle festgenommen werden muss, sind die Rechte direkt bei der Festnahme zu verlesen.
§ 7 Durchsuchungen
Abs.1
Eine Person darf durchsucht werden,
1.Wenn diese festgenommen wurde,
2.Wenn es zum Aufklären einer Straftat dient.
3.Wenn die Exekutive einen Hinweis bekommen hat,
4.Wenn die Exekutive einen Verdacht hat,
5.Wenn jemand vor der Exekutive flüchtet.
Abs.2
Ein Fahrzeug darf durchsucht werden,
1.Wenn die Exekutive jemanden auf frischer Tat erwischt,
2.Wenn die Person abseits der Straße fährt,
3.Wenn die Exekutive einen Hinweis bekommen hat (aktenkundig)
4.Wenn jemand vor der Exekutive flüchtet. Der Versuch ist ausreichend.
5.Ein ausreichender Verdacht besteht (muss ggf. nachträglich ausreichend Begründet werden)
Abs.3
Fahrzeuge wo die Besitzer nicht anwesend sind.
1. Mit Rchterlichem Beschluss
Gegenstände, die durch eine vorsätzliche Tat hervorgebracht (Tatprodukte) oder zu ihrer Begehung, Vorbereitung und/oder Transport gebraucht worden oder bestimmt gewesen sind (Tatmittel) können eingezogen werden.
Wird jedoch eine bewegliche Sache beschlagnahmt oder auf andere Weise sichergestellt, ist diese nur so lange in Gewahrsam zu nehmen wie nötig, jedoch so kurz wie möglich, allerdings maximal 5 Tage.
§ 8 Gebrauch der Dienstwaffe gegen Personen
Abs.1
Dienstwaffen dürfen gegen einzelne Personen nur gebraucht werden,
1.als eine Straftat oder als ein Vergehen, das unter Anwendung oder Mitführung von Schusswaffen oder Sprengstoffen begangen werden soll oder ausgeführt wird, darstellt.
Abs.2
wenn eine Person
1.sich der Festnahme versucht zu entziehen,
2.Beteiligter bei einer Straftat ist,
3.eines Vergehens dringend verdächtig ist und Anhaltspunkte befürchten lassen, dass sie von einer Schusswaffe oder einem Sprengstoff Gebrauch machen werden.
Abs.3
Wenn eine Person zur Vereitelung der Flucht oder zur erneuten Ergreifung einer Person, die sich in amtlichem Gewahrsam befindet oder befand
1.zur Verbüßung einer Freiheitsstrafe wegen einer Straftat,
2.zum Vollzug der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung
3.wegen des dringenden Verdachts eines Verbrechens,
4.aufgrund eines Haftbefehls oder sonst wegen des dringenden Verdachts eines Vergehens, wenn zu befürchten ist, dass sie von einer Schusswaffe oder einem Sprengstoff Gebrauch machen werden.
Abs.4
Gegen eine Person, die mit Gewalt einen Gefangenen oder jemanden, dessen Unterbringung in
1.der Sicherungsverwahrung
2.einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt angeordnet ist, aus dem amtlichen Gewahrsam zu befreien versucht.
Abs.5
Schusswaffen dürfen nur gegen eine Menschenmenge gebraucht werden nur dann wenn,
1.wenn von ihr oder aus ihr heraus Gewalttaten begangen werden oder unmittelbar bevorstehen und Zwangsmaßnahmen gegen Einzelne nicht zum Ziele führen oder offensichtlich keinen Erfolg versprechen.
Das Recht zum Gebrauch von Schusswaffen auf Grund anderer gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.
§ 9 Besondere Vorschriften für den Schusswaffengebrauch
Abs.1
Schusswaffen dürfen nur gebraucht werden, wenn andere Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges erfolglos angewendet wurden oder offensichtlich keinen Erfolg versprechen. Gegen Personen ist ihr Gebrauch nur zulässig, wenn der Zweck nicht durch Waffenwirkung gegen Sachen erreicht wird.
Abs.2
Der Zweck des Schusswaffengebrauchs darf nur sein, angriffs- oder fluchtunfähig zu machen. Es ist verboten zu schießen, wenn durch den Schusswaffengebrauch für die Vollzugsbeamten erkennbar Unbeteiligte mit hoher Wahrscheinlichkeit gefährdet werden, außer wenn es sich beim Einschreiten gegen eine Menschenmenge nicht vermeiden lässt.
Abs.3
Der Beschuss während einer Verfolgung ist nur dann gerechtfertigt, wenn Gefahr für Leib und Leben besteht.
§ 10 Ankündigung
Die Anwendung von Schusswaffen ist anzukündigen. Als Ankündigung gilt auch die Abgabe eines Warnschusses. Einer Menschenmenge gegenüber ist die Ankündigung zu wiederholen.
§ 11 Ausnahmeregelung des Verschleierungsverbots
Exekutivbeamte, welche Teil einer Sondereinheit oder einer Sonderabteilung sind, sind vom § 34 Abs.1 des StGB ausgenommen.
§ 12 Tragen von Dienstwaffen als Vollzugsbeamte
Abs. 1
Folgende Waffen sind im Regeldienst von Beamten ab einen bestimmten Rang erlaubt:Siehe Bild
Waffenkategorie.jpg
1. Als Meinungsverstärker dürfen der Taser und die Handfeuerwaffe offen gehalten werden. Sollte eine andere Waffe im normalen Streifendienst sichtbar getragen werden, tritt das Waffengesetz §7 in Kraft.
Abs. 2
Ausnahmen gelten bei Sondereinsätzen, dafür dürfen unter Erlaubnis des Ranghöchstens die Pumpgun oder die Karabiner verwendet werden.
Die Munition darf ebenfalls auf 7 Magazine aufgestockt werden.
Nach jedem Sondereinsatz muss das Equipment in der Waffenkammer vollzählig hinterlegt werden.
Abs.3
Das Tragen von Waffen ist nur dann für einen Praktikanten erlaubt, wenn dieser einen gültigen Waffenschein bei der Justiz beantragt und absolviert hat.
§ 13 US Marshals Service
Die Aufgaben des U.S. Marshals Service umfassen:
1. Schutz der Gerichte und des Justizwesens:
Die Marshals gewährleisten die Sicherheit der Gerichte in San Andreas und sorgen für einen reibungslosen Betrieb des Justizwesens, insbesondere bei Gerichtsprozessen.
2. Gefangenentransport:
Die Zuständigkeit des Gefangenentransport ist wie Folgt Geregelt:
vom LSPD zu Gericht = USMS
Vom Gericht ins Prison Jail = LSSD und
Vom LSSD ins Gericht = LSSD
3. Personenschutz:
für Richter und Staatsanwälte: Bei akuten Gefährdungslagen übernehmen die Marshals den Personenschutz für Richter, Staatsanwälte und andere Mitarbeiter des Justizwesens.
4. Zeugenschutzprogramm:
Die Marshals gewährleisten den Schutz gefährdeter Zeugen während eines Prozesses, einschließlich der Umsetzung von Maßnahmen aus dem Zeugenschutzprogramm. Fahndung nach flüchtigen Straftätern: Der USMS übernimmt die Fahndung und Festnahme von flüchtigen Straftätern, insbesondere solchen, die mit schwerwiegenden bundesstaatlichen oder grenzüberschreitenden Verbrechen in Verbindung stehen.
5. Durchsetzung gerichtlicher Beschlüsse:
Die Marshals sind verantwortlich für die Sicherstellung und Beschlagnahmung von Vermögenswerten, die durch gerichtliche Entscheidungen festgelegt wurden.
6. Amtshilfe für andere Behörden:
Bei Bedarf unterstützt der USMS andere staatliche oder lokale Exekutivbehörden sowohl im regulären Streifendienst als auch bei Einsätzen wie Verfolgungsjagden, bewaffneten Raubüberfällen oder groß angelegten Einsatzlagen. Dabei handeln die Marshals stets unter der Weisung der zuständigen Behörde.
7. Special Operations Group (SOG):
In besonders kritischen Einsatzlagen oder bei spezialisierten Missionen wie Geiselbefreiungen oder der Bekämpfung organisierter Kriminalität kommen die spezialisierten Kräfte der Special Operations Group zum Einsatz.
8. Überwachung und Ermittlung bei Korruption:
Der USMS ist befugt, Ermittlungen gegen lokale Exekutivbehörden im Falle von Korruption oder Verstößen gegen Gesetze durchzuführen, um die Integrität der Strafverfolgung zu wahren
§ 14 Verhalten eines Officers bezüglich Akten
Abs.1
Ein Beamter hat eine Akte immer so zu schreiben wie der Vorfall geschehen ist. Hierbei ist der Beamter verpflichtet nach bestem Wissen seine Sicht des Geschehens, sowie die Straftaten, neutral aufzuschreiben.
Abs.2
Es ist einem Beamter nicht gestattet, wissentlich Straftaten einer Akte hinzuzufügen die durch Zeugenaussagen oder ähnliche Beweise nicht nachweisbar sind.
Abs.3
Sofern kein Judikativ Mitarbeiter für den Fall bestellt werden muss, ist ein Officer dazu befugt den Straftatbestand aus der Akte dem Verdächtigen mitzuteilen.
Muss für diesen Fall ein Judikativ Mitarbeiter bestellt werden, so ist es dem Officer untersagt, Straftaten aus einer Akte mitzuteilen welche nicht durch die Judikative gesichtet und für fertig anerkannt wurde. Bei Zuwiderhandlung ist mit einer Geldstrafe zu rechnen.
Abs.4
Wurde einem Verdächtigen fälschlicherweise eine zu Hohe Strafe angerechnet und der Verdächtige war zum Zeitpunkt der Verurteilung nicht in der geistigen Verfassung dies zu verstehen, so besteht die Möglichkeit das Strafmaß im nachhinein anzufechten.
Abs.5
Die zu viel abgesessene Haftstrafe Kann über ein Zivilprozess eingeklagt werden.
§ 15 Strafvereitelung im Amt
Macht sich ein Exekutivbeamter aufgrund fahrlässiger Verschleppung einer angezeigten Strafsache bis zur Erreichung der Verjährungsfrist der Strafvereitelung schuldig ist dieser mit einer Freiheitsstrafe und/oder Geldstrafe zu bestrafen.
§ 16 Erweiterte Handlungsbefugnis bei Abwesenheit Justiz
Abs.1
Sollte keine Justizmitarbeiter erreichbar sein und der Verdächtige die Kaution nicht zahlen, hat die Exekutive das Recht den Verdächtigen solange hinter Gittern zu lassen wie es in der Akte vorgeworfen wird, dazu ist der Officer dazu berechtigt, dem Inhaftierten die Straftatbestände mitzuteilen.
Abs.2
Hierzu ist es unerlässlich das nach Absitzen der Haftzeit die Akte innerhalb von 48 Stunden nach Beginn der Vollstreckung vollständig und abgeschlossen dem Chief of Police/Sheriff zur Sichtung vorgelegt wird. Dieser prüft auf Richtigkeit, sollte es Widersprüche geben mit der Beweislage und den vorgeworfenen Straftaten meldet Er dies Umgehend der Justiz.
Sollte die Akte nicht innerhalb von 48 Stunden nach Beginn der Vollstreckung an die Justiz übermittelt worden sein, wird der verantwortliche Exekutivbeamte mit einem Strafgeld von 10.000$ persönlich haftbar gemacht.
Abs.3
Die Justiz prüft auf Haftentschädigung und ggf. Schadensersatz für den Verdächtigen (Geschädigten), hierzu wird der verantwortliche Exekutivbeamte persönlich haftbar gemacht, wenn der Verdacht des vorsätzlichen Handelns bestätigt wird. Ohne Vorsatz werden die Kosten der Staatskasse zur Last gelegt.
§ 17 Verstoß der Rechte eines Beamten unter Anwendung des Unmittelbaren Zwanges
Abs. 1
Sollte ein Beamter gegen die Ihm zur Verfügung Gestellten gesetzlichen Ordnungen UZWG verstoßen oder diese nachweislich für sich ausnutzen.
Kann dies mit einem Bußgeld bestraft werden und unter Umstände aus dem Dienst entlassen werden. (Prozess Entscheidend)
Abs.2
Jeder Bürger hat das recht zusätzlich Zivilrechtlich Schadensersatzansprüche gegen den Beamten oder der Öffentlichen Fraktion zu stellen.
§ 18 Ausweispflicht
Abs. 1
Ein Beamter im Dienst ist dazu verpflichtet, seine Dienstnummer herauszugeben. Dies zählt unter die Ausweispflicht
Abs.2
Beamte in Undercover-Einsätzen dürfen verneinen, dass sie Teil des Police Department/Sheriff Department sind und haben so auch nicht die Pflicht, Privatpersonen ihren Ausweis zu zeigen.
§ 19 Ersatzhaft
Abs.1
Sollte eine rechtskräftig verurteilte Person (dazu zählen auch ausstehende Rechnungen) eine angeordnete Geldstrafe nicht zahlen oder nicht zahlen können, so kann ein Antrag auf Ersatzhaft gestellt werden. Alternativ besteht die Möglichkeit der Pfändung von Sachgegenständen
Abs.2
Die Ersatzhaft wird mit folgendem Schlüssel ermittelt: 2000$ = 1 Hafteinheit
Abs.3
Sollte die Gesamtfreiheitsstrafe die lebenslange Haft überschreiten, so sind die Rechnungsbeträge, welche für die Überschreitung verantwortlich sind, innerhalb von 7 Tagen nach Haftentlassung zu zahlen oder in einer zweiten Haftzeit abgesessen werden
Abs.4
Haftzeit in Geldstrafen umzuwandeln, ist nicht möglich.
Abs.5
Die Ersatzhaft steht in keinem Zusammenhang mit der Kaution
Gültigkeit der Gesetze
Alle Gesetze welche hier Niedergeschrieben wurden gelten in ganz Los Santos, Los Santos Country und Blain Country.