
Antikorruptionsgesetz
§ 1 Definition
Korrupt ist derjenige, der Amtshandlungen für sich oder Dritte unbefugt missbraucht, um materielle oder immaterielle Vorteile zu erlangen, auf den kein rechtmäßiger Anspruch besteht.
Abs.1
Suspendierungen und endgültige Entscheidungen müssen vor Gericht geklärt werden.
§ 2 Bestechung
Wer einem Amtsträger oder einen für den öffentlichen Dienst bestimmten Verpflichteten sowie einen Angestellten im Geschäftsverkehr, Versprechen oder Gewähren von Geschenken oder anderen Vorteilen anbietet, ist mit einer Freiheitsstrafe und/oder Geldstrafe zu bestrafen.
§ 3 Bestechlichkeit
Ein Amtsträger, der im Austausch gegen eine vorgenommene oder zukünftig vorzunehmende Diensthandlung, einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung fordert, sich versprechen lässt oder annimmt ist mit einer Freiheitsstrafe und/oder Geldstrafe zu bestrafen.
§ 4 Verletzung des Dienstgeheimnisses
Wer ein Geheimnis, das ihm als Amtsträger anvertraut wurde oder sonst bekannt geworden ist, unbefugt offenbart und dadurch wichtige öffentliche Interessen gefährdet, ist mit einer Freiheitsstrafe und/oder Geldstrafe zu bestrafen.
§ 5 Vorteilsgewährung
Wen ein Amtsträger für die Dienstausübung einen Vorteil unrechtmäßig anbietet, verspricht oder gewährt, ist mit einer Freiheitsstrafe und/oder einer Geldstrafe zu bestrafen.
§ 6 Veruntreuung von Staatsgeldern
Wer Staatsgelder, die Ihm durch seine Anstellung in einer Staatlichen oder Teil-Staatlichen Einrichtung zukommen, veruntreut ist mit einer Freiheitsstrafe und/oder einer Geldstrafe zu bestrafen. Des weiteren muss das veruntreute Geld zurück gezahlt werden.
§ 7 Weitergabe von Dienstmaterial
Wer Dienst Materialien an betriebsfremde Personen weitergibt oder begünstigt, dass Dienst Materialien durch Dritte für dienst fremde Tätigkeiten genutzt werden, ist mit einer Freiheitsstrafe und/oder einer Geldstrafe zu bestrafen. Davon ausgenommen sind Medikamente, die der Genesung von Kranken gedacht sind.
§ 8 Verschleierung einer Straftat
Erlangt ein Staatsbediensteter oder Bürger des Staates San Andreas Kenntnis von einer Straftat ist dieser dazu verpflichtet, diese zu melden oder gegebenenfalls nachzuverfolgen.
Wer diese Straftat verschleiert und nicht zur Anzeige bringt, ist mit einer Freiheitsstrafe und/oder einer Geldstrafe zu bestrafen.
§ 9 Amtsmissbrauch
Ein Amtsträger, der wissentlich seine dienstlichen Befugnisse dafür ausnutzt, um einem Bürger körperlichen oder seelischen Schaden zuzufügen oder diesen in seinen Rechten oder seiner Freiheit zu beschneiden, ist mit einer Freiheitsstrafe und/oder Geldstrafe zu bestrafen.
Gültigkeit der Gesetze
Alle Gesetze welche hier Niedergeschrieben wurden gelten in ganz Los Santos, Los Santos Country und Blain Country.